Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Cesar Alberto Márquez Aguillón

1. Geltungsbereich

Cesar Alberto Márquez Aguillón erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen ihm und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Abschluss eines Vertrages

Eine Tour kann schriftlich, per Mail, über unsere Homepage, telefonisch, persönlich oder über Vermittler erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung von uns zustande. Diese erfolgt telefonisch oder schriftlich per Mail und ist somit verbindlich.

3. Bezahlung

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der vollständige Preis 4 Tage vor Beginn der Tour per Überweisung zu entrichten. Kurzfristige Buchungen müssen sofort bezahlt werden.
Bei Gruppenangeboten kann eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % des Gesamtpreises verlangt werden.

4. Leistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf unserer Website sowie aus der Buchungsbestätigung.
Nebenabreden oder Zusicherungen bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen einzelner Leistungen oder des Ablaufs sind zulässig, soweit diese aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder witterungsbedingten Gründen erforderlich sind.
Rechte des Kunden wegen etwaiger Mängel bleiben unberührt.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzperson

6.1. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter eine pauschale Entschädigung verlangen:

  • bis 21 Tage vor Tourbeginn: kostenlose Stornierung möglich
  • 20 bis 14 Tage vor Tourbeginn: 25 %
  • 14 bis 7 Tage vor Tourbeginn: 50 %
  • 7 bis 2 Tage vor Tourbeginn: 75 %
  • 1 Tag vor Tourbeginn, bei Nichterscheinen oder Abbruch: 100 %

 

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6.2. Umbuchungen

Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich. Etwaige Mehrkosten trägt der Kunde.

6.3. Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann bis zum Beginn der Tour einen geeigneten Ersatzteilnehmer stellen. Kunde und Ersatzteilnehmer haften gesamtschuldnerisch für den Tourpreis und etwaige Mehrkosten.

6.4. Vorzeitiger Abbruch 

Bricht der Kunde eine Tour vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

7.1. Fristlos

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer von der Tour auszuschließen oder den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn

  • Teilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
  • sicherheitsrelevante Anweisungen missachtet werden oder
  • das Verhalten eines Teilnehmers die Sicherheit gefährdet.

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

7.2. Mindestteilnehmerzahl / Sicherheit

Wird die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder ist eine sichere Durchführung aufgrund von Wetter-, Natur- oder Sicherheitsbedingungen nicht möglich, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.
Ein Ersatztermin kann angeboten werden, bedarf jedoch der Zustimmung des Kunden.

Treten während einer Tour unvorhersehbare besondere Umstände ein, bei denen die körperliche Sicherheit der Gäste gefährdet erscheint, ist es dem Guide jederzeit vorbehalten die Tour abzuändern, einzuschränken oder komplett abzubrechen. Die Gäste können aus diesen Umständen keine Ersatzansprüche geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten.

8. Teilnahme an Outdoor-Aktivitäten / Haftung / Sicherheit

8.1. Charakter der Aktivitäten

Die angebotenen Aktivitäten sind Outdoor- und Naturerlebnisse, die teilweise abseits befestigter Wege und unter wechselnden Umwelt- und Witterungsbedingungen stattfinden. Den Teilnehmern ist bewusst, dass solche Aktivitäten trotz fachkundiger Leitung durch geprüfte Guides mit vielfältigen Risiken verbunden sind, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.

8.2. (Gesundheitliche) Voraussetzungen

Die in den Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Teilnehmer sind verpflichtet, den Veranstalter vor Beginn der Aktivität über gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, welche die sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten. Vor Beginn der Touren haben die Teilnehmer eine Erklärung zu unterschreiben. Hierin bestätigen die Unterzeichner für sich und ihre minderjährigen Familienangehörigen, dass sie geübte Schwimmer und im Vollbesitz ihrer physischen und psychischen Kräfte sind. Es sind keine Erkrankungen, welche eine sportliche Betätigung im Wildwasser beeinflussen können, wie z.B. Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen, Atembeschwerden, Kälteallergie, Epilepsie oder ähnliches bekannt und sie stehen nicht unter medikamentöser Behandlung. Die Teilnahme an unseren Touren ist für schwangere Frauen nicht geeignet und daher unzulässig. Der Guide hat das Recht die Führung von Personen abzulehnen, die augenscheinlich die Voraussetzungen für die entsprechende Tour nicht erfüllen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.

8.3. Weisungsrecht

Den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Guides ist jederzeit Folge zu leisten. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Gefährdung der Sicherheit ohne Anspruch auf Rückerstattung von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

8.4. Anpassung und Abbruch

Der Veranstalter ist berechtigt, Veranstaltungen aus Sicherheits-, Wetter- oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen jederzeit anzupassen, zu unterbrechen oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

8.5. Haftung

Der Veranstalter haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für Leistungen Dritter haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung (z.B. Partneragenturen). Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nicht.

Für die überlassene persönliche Ausrüstung (Helm, Schwimmweste, Klettergurt, Paddel, Neoporenbekleidung, Boot) sind die Teilnehmer voll verantwortlich. Bei Beschädigung und insbesondere bei Verlust (Vergessen, Liegenlassen, davon schwimmen) sind Sie zum Wiederbeschaffungspreis ersatzpflichtig. Die Sportausrüstung wurde jeweils in einwandfreien, funktionsfähigen Zustand übernommen.

8.6. Eigenverantwortliches Verhalten

Für Schäden, die auf eigenverantwortliches oder weisungswidriges Verhalten der Teilnehmer zurückzuführen sind, haftet der Veranstalter nicht.

9. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter oder Guide mitzuteilen. Unterlässt der Teilnehmer dies schuldhaft, kann er sich auf daraus resultierende Ansprüche nicht berufen, soweit dem Veranstalter keine Abhilfe möglich war.

10. Verjährung

Für vertragliche Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Aufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Tour infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

12. Behördliche Vorschriften

Teilnehmer sind selbst für die Einhaltung behördlicher Vorschriften verantwortlich. Nachteile aus deren Nichtbefolgung gehen zu Lasten des Teilnehmers, sofern sie nicht auf einer schuldhaften Falschinformation des Veranstalters beruhen.

13. Sonstiges

13.1 Versicherung

Der Veranstalter verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen sind von den Gästen selbst abzuschließen.

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen (z. B. Reiserücktritt-, Unfall- oder Krankenversicherung).

13.2 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist unter https://rafting-canyoning-vorarlberg.com/datenschutz/ abrufbar.

14. Zustimmung zu den AGBs

Bei erfolgreicher Buchung einer Tour, erklären sich die Teilnehmer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

15. Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: März 2026